Lastenfahrrad Förderung in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat für die Förderung von Lastenrädern ein eigenes Programm aufgelegt. Dieses ähnelt dem bundesweiten Förderprogramm der BAFA dahingehend, als dass es sich vor allem an gewerbliche und kommunale Träger sowie Freiberufler richtet. Schaffst du dein neues Lastenrad über ein Gewerbe oder Kommune oder Verein an, kannst du dir 

25 % der Anschaffungskosten (max. 2.500 €)

erstatten lassen. Das Angebot gilt für Unternehmer, Freiberufler, juristische Personen des privaten Rechts, Kommunen oder gemeinnützigen Organisationen in Baden-Württemberg für die Anschaffung eines Elektrolastenrads - egal ob über Kauf oder Leasing. Die Förderung wird über die L-Bank Baden-Württemberg abgewickelt. Weitere Informationen über Bedingungen und Konditionen für die Lastenrad Förderung in Baden-Württemberg erhältst du in untenstehenden Link.


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