Lastenrad Leasing

Lastenrad leasen statt kaufen – lohnt sich!

Die Vorteile des Leasings schlagen auch beim Lastenrad Leasing voll durch: Nicht nur, dass du dein neues Lastenrad bequem über 36 monatliche Leasing-Raten abbezahlen kannst, statt die gesamte Summe auf einmal aufbringen zu müssen. Durch den Steuervorteil sparst du außerdem noch jede Menge bares Geld! Quasi als Sahnehäubchen obendrauf bezahlen dir die meisten Leasing-Anbieter auch noch eine Versicherung, Inspektionen und manches mehr.

  • Bis zu 40 Prozent günstiger als Direktkauf dank Steuervorteilen
  • 36 Leasing-Raten statt einer Großinvestition
  • Versicherung und Service i.d.R. inklusive

Warum ist Lastenrad Leasing so günstig?

Lastenrad leasen mit Gehaltsumwandlung

Lastenrad Leasing ist günstig, weil du weniger Steuern zahlst. Vereinfacht gesagt funktioniert das so: Dein Arbeitgeber zahlt die Leasing-Rate und kürzt dir dafür das Gehalt um exakt diese Summe. Du bekommst also beispielsweise 200 Euro weniger Gehalt im Monat, weil diese 200 Euro in dein neues Lastenrad fließen. Auf diese 200 Euro musst du entsprechend auch keine Steuern, Sozialabgaben usw. bezahlen. Je nach Steuerklasse, Brutto-Einkommen, Kinderfreibeträgen etc. kommst du damit auf eine Steuerersparnis von beispielsweise 70 Euro im Monat. Auf 36 Monate gerechnet würdest du also 2.520 Euro an Steuern sparen – die Anschaffung deines Lastenrads wäre also 2.520 Euro günstiger, also wenn du es direkt beim Händler gekauft hättest.

Lastenrad Leasing als Gehaltsextra

Noch günstiger wird es, wenn sich dein Arbeitgeber an den Leasingraten beteiligt oder sie gar vollständig übernimmt. Dann kommst du in den Genuss eines monatlichen Bonus, bei dem der Fiskus – im Gegensatz zur Gehaltserhöhung – nicht noch seine Hand mit aufhält.

Wie viel spare ich genau?

Das hängt vom Leasing-Anbieter, dem Lastenrad-Kaufpreis und deinen Einkommensverhältnissen ab. Am besten lässt du dir das in einem der zahlreichen Leasing-Vorteils-Rechner ausrechnen.

Welche Lastenrad Leasing Anbieter gibt es?

Mittlerweile gibt es eine ganze Menge Leasing-Anbieter für Lastenräder. Sie unterscheiden sich in der Regel nur bei den Zusatz-Services wie Versicherungsschutz oder Übernahme von Inspektionen sowie dem Brutto-Höchstwert des geleasten Lastenrads. Als Arbeitnehmer sind deine Wahlmöglichkeiten allerdings in der Regel beschränkt: Hat dein Arbeitgeber schon einen Vertrag mit einem Leasing-Anbieter geschlossen, wirst du den auch nutzen.



Bei uns kannst du über folgende Anbieter leasen:

Was muss ich tun, um Leasing in Anspruch zu nehmen?

  1. Informier dich in deinem Unternehmen
    Wenn dein Arbeitgeber schon einen Vertrag mit einem Leasing-Anbieter geschlossen hat – prima! Wenn nicht, dann schlag ihm einen vor!
  2. Lastenrad aussuchen
    Such dir bei uns dein Traum-Lastenrad aus und lass dir ein Angebot erstellen. Wir leiten das Angebot dann an den Leasing-Anbieter weiter.
  3. Vertragsfreigabe durch den Arbeitgeber
    Die Angebotsunterlagen werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber freigegeben
  4. Lastenrad genießen!
    Nach der Freigabe kannst du dir – bei entsprechender Verfügbarkeit – dein neues Lastenrad direkt abholen oder versandkostenfrei liefern lassen.

Lastenrad Leasing für Selbständige

Bist du dein eigener Arbeitgeber, kannst du dir dein neues Lastenrad natürlich auch leasen. Denn Leasingraten und laufende Kosten eines Dienst-Lastenrads gelten als Betriebsausgaben und können entsprechend steuerlich geltend gemacht werden. Außerdem kannst du dein neues Lastenrad möglicherweise noch fördern lassen.

  • Leasing-Raten als Betriebsausgabe absetzbar
  • 36 Leasing-Raten statt einer Großinvestition
  • Förderungen können in Anspruch genommen werden. Mehr Informationen findest du hier.
  • Versicherung und Service i.d.R. inklusive

Du hast weitere Fragen zum Thema Lastenrad-Leasing?

Q: Warum ist Bikeleasing günstiger als der Direktkauf?

A: Die Einsparungen sind auf die steuerlichen Vorteile zurückzuführen. Durch die Umwandlung von einem Teil des Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug verringert sich das zu versteuernde Einkommen, sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil für das Dienstfahrzeug wird wieder dem zu versteuernden Gehalt hinzugefügt. Folglich sinken auch die Sozialversicherungsbeiträge.


Q: Was ist leasingfähiges Zubehör?

A: In der Regel können alle Zubehörteile, die fest mit dem Dienstrad verbunden sind mitgeleased werden. Nicht eingerechnet sind meistens Bekleidung oder Helme. Pauschal kann dies jedoch nicht wiedergegeben werden. Jeder Leasinganbieter handhabt dies auf seine Weise. Wenn du dir nicht sicher bist, dann informiere dich bei dem dir gewählten Leasinggeber.


Q: Wie lange ist die Laufzeit und kann das Lastenrad am Ende übernommen werden?

A: Der Leasingvertrag läuft bei allen Leasinggebern über 36 Monate. Im Anschluss endet das Nutzungsrecht und der Vertrag kann beendet werden. In der Regel wird der Leasing-Geber dir dann allerdings ein günstiges Angebot unterbreiten, das Lastenrad zu einem Restpreis zu kaufen, wenn du das willst. Oder du tauscht dein Lastenrad um. Eventuell möchtest du jetzt ein Long John anstelle eines Long Tails etc.


Q: Ist der Dienstwagen mit dem Dienstrad kombinierbar?

A: Ja, beides kann mit Absprache des Arbeitgebers kombiniert werden.


Q: Dürfen auch andere Personen mein geleastes Lastenrad nutzen?

A: Ja, in der Regel dürfen alle Haushaltsmitglieder das Rad mitbenutzen. Es sei den dein Arbeitgeber schließt das aus. Die Haftung übernimmt in dem Fall der Vertragsnehmer. Der Arbeitnehmer darf das Rad nicht veräußern, untervermieten, verleihen, verpfänden, verschenken oder an Dritte in anderer Weise weitervermieten.


Q: Kann man mit einem geleasten Lastenrad weiterhin die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit geltend machen?

A: Ja, die Entfernungspauschale zur Arbeitsstätte ist unabhängig vom Verkehrsmittel geregelt. (siehe §9 Abs. 1 Nr. 4 EstG) Der Anfahrtsweg wird pauschal bei einem PKW mit 0,03 % des Brutto-Listenpreises je Entfernungskilometer angesetzt. Beim Dienstrad sind es 0,25 % des Brutto-Listenpreises (Bruttowert des Fahrzeuges). Es sei denn es handelt sich um ein S-Pedelec. Diese werden als Kleinkraftrad klassifiziert und wie der PKW mit 0,03% /km im Monat versteuert.


Q: Mit welchen Kosten kann ich als Arbeitgeber rechnen?

A: Als Arbeitgeber hast du die Möglichkeit deinen Mitarbeitern das Dienstrad kostenneutral anzubieten. Durch die Barlohnumwandlung der Leasingraten sinken außderdem die Sozialausgaben für dich und deine Mitarbeiter.


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